Gebühren

Aufbahrungshalle , Benützungsgebühr

Auszug aus der vom Gemeinderat am 9.12.2003 beschlossenen Friedhofsgebührenordnung, abgeändert mit Gemeinderatsbeschluss vom 29.9.2010, wirksam ab 1.11.2010:

§ 6, Höhe der Gebühren für die Benützung der
Aufbahrungshalle Statzendorf:


(1) Die Gebühr für die Benützung der Aufbahrungshalle beträgt für jeden angefangenen Tag € 15,00

§ 8, Benützungsgebühren für Auswärtige:

Für Auswärtige erhöhen sich die jeweiligen Gebührensätze der §§ 2 bis 7 um 50 v.H.



zurück