Gebühren

Aufschließungsabgabe

Der Gemeinderat der Gemeinde Statzendorf hat am 24.10.2011 den Einheitssatz für die Berechnung der Aufschließungsabgabe neu festgesetzt.
Einheitssatz: Euro 450,00

Bauklassenkoeffizient:
Bauklasse I = 1,00

Berechnung: Wurzel aus Fläche des Bauplatzgrundstückes x Bauklasse x Einheitssatz

Gemäß § 38 Abs. 6 der NÖ Bauordnung 1996 errechnet sich der Einheitssatz aus den durchschnittlichen Herstellungskosten einer 3,00 m breiten Fahrbahnhälfte, eines 1,25 m breiten Gehsteiges, der Oberflächenentwässerung und der Beleuchtung der Fahrbahnhälfte und des Gehsteiges pro Laufmeter.


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